Entscheidungsprozesse zur Datenverarbeitung und zum Datenschutz im medizinischen Kontext

Die Entscheidung, ob eine Datenverarbeitung im Gesundheitskontext durchgeführt werden darf, wird maßgeblich durch datenschutzrechtliche Vorschriften bestimmt. Die Datenschutzvorschriften sehen eine gewisse Privilegierung der Verarbeitung sensibler Daten zu Gesundheitszwecken und zu wissenschaftlichen Forschungszwecken vor, erfordern aber eine Abwägung der widerstreitenden Rechtspositionen. Ein Beispiel für die Abwägung ist der Ausgleich der Betroffenerechte und der Forschungsfreiheit. Nur so kann über die Möglichkeit und den Umfang der Datenverarbeitung und deren Modalitäten entschieden werden. Um die kollidierenden Rechtspositionen und Interessen in Einklang zu bringen, wird die Verhältnismäßigkeit der Datenverarbeitung geprüft.

Die Verhältnismäßigkeit ist eine Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit und schließt die Abwägung der Grundrechte als Beurteilungsmaßstab ein. Dabei werden nicht nur rechtliche Argumente, sondern auch technisch-biologische Möglichkeiten sowie gesellschaftliche Einstellungen und Ziele berücksichtigt.

Das Seminar des Marsilius-Kollegs beschäftigte sich mit der Frage, wie die rechtlichen und interdisziplinären Aspekte bei der Entscheidung über verschiedene Datenverarbeitungen im Gesundheitskontext zusammenwirken. Dazu wurden die technischen Voraussetzungen, die wissenschaftlichen Motivationen und medizinischen Notwendigkeiten sowie die gesellschaftlichen Perspektiven im Kontext der rechtlichen Möglichkeiten der Datenverarbeitung beleuchtet. Der Fokus lag dabei auf der Abwägung zwischen Gesundheitswesen, Gesundheitsversorgung und medizinischer Forschung.

Die interdisziplinäre Perspektive führte zu spannenden und anregenden Diskussionen.